Hausordnung Jugend- u. Wanderheim des SGV Letmathe
Wir wünschen unseren Gästen einen schönen und unbeschwerten Aufenthalt im Jugend- und Wanderheim des SGV Letmathe. Gern bieten wir den Mitgliedern und Gästen einen Ort, an dem in möglichst angenehmer, stressfreier und naturnaher Atmosphäre Zusammenkunft, Austausch und Feiern möglich sind.
Um dies zu erreichen, sind jedoch im Wanderheim sowie im Umfeld bestimmte Regeln einzuhalten, die nachfolgend beschrieben sind. Zudem gelten die Inhalte des geschlossenen Mietvertrages.
Regeln:
1 Mit Haus und Inventar ist schonend umzugehen. Beschädigungen, gleich welcher Art, sind dem Ansprechpartner des SGV unverzüglich anzuzeigen.
2 Die Schlafräume sind zum Aufenthalt während der Ruhezeit vorgesehen. Für das Betreten der Räume sind Hausschuhe erforderlich. Es ist Ordnung zu halten.
Die Betten sind mit der bereitgestellten Bettwäsche (Spannbetttuch, Bettzeug und Kopfkissenbezug) von den Gästen zu beziehen. Vor der Abreise ist das
genannte Bettzeug wieder abzuziehen und im jeweiligen Zimmer gefaltet zu hinterlassen.
3 Draußen sollen die Gartenmöbel genutzt werden. Bettzeug und Mobiliar sind nicht im Freien zu nutzen.
4 Offenes Feuer außerhalb der vorgesehenen Feuerstätten (insbesondere auch im Freien) ist nicht gestattet. Ausnahme: Nutzung des Grills (nur unter Verwendung
von Holzkohle/Grillbriketts) nach Vereinbarung.
5 Die für den Gebrauch in der Küche erforderlichen Trockentücher/Handtücher sowie ggf. Mittel zur Reinigung des Grillrostes werden nicht zur Verfügung
gestellt. Deshalb bitte selbst mitbringen!
6 Für die Beendigung des Aufenthaltes gilt Folgendes:
a. Das Haus ist ordentlich und besenrein zu verlassen
b. Kühlschränke sind leerzuräumen, das Grillrost nach Gebrauch zu reinigen
c. Alle Fenster(-läden) und Türen sind zu schließen, die elektrischen Geräte abzuschalten
d. Das Umfeld ist im sauberen Zustand zu hinterlassen
e. Die Schranke ist zu schließen.
Die Punkte c. und e. gelten auch bei vorübergehender Abwesenheit.
SGV-Mitglieder der Abt. Letmathe betreuen und erhalten das Wanderheim mit viel Idealismus in ihrer Freizeit und ehrenamtlich. Im Interesse aller Mitglieder und Gäste bitten wir, die Arbeit auch durch die Beachtung der genannten Regeln zu unterstützen.
Der Vorstand des SGV-Letmathe hat das Hausrecht.
SGV Letmathe, Vorstand
Ansprechpartner:
Wolfgang Benner, Tel. 02372 - 910895